Nachdem er so lange gefürchtet wurde, ist er nun da: Der Lockdown in Deutschland. Am 16.12.2020 mussten alle Einrichtungen, bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs und einige wenige Ausnahmen, wieder Dicht machen.
Auch das
Erotik-Gewerbe muss erneut geschlossen bleiben. Wenig überraschend, wenn man in die nahe Vergangenheit blickt, denn
Bordelle und sonstige Arbeitsplätze für Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister waren unter den ersten Betroffenen des Lockdowns im Frühjahr und unter den letzten, die wieder öffnen durften – wenn sie nicht seitdem
dauerhaft geschlossen bleiben mussten wie beispielsweise in Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern.
Existenzen sind bedroht
Die
Corona-Pandemie trifft die
Sexarbeit besonders hart. Viele der Frauen und Männer, die vorher in Laufhäusern oder Bordellen arbeiteten und oft auch dort wohnten, stehen jetzt auf der Straße. Sie kommen meist aus anderen Teilen Europas und haben dort auch ihren festen Wohnsitz – in Ländern, in denen
Prostitution illegal ist und in die sie nicht einfach zurückgehen können, weil sie hier Geld verdienen müssen. Für sich selbst, aber auch um ihre Familien in der Heimat zu versorgen.
Die meisten von ihnen sind nicht im Gewerbe gemeldet und erhalten deshalb auch
keine finanziellen Überbrückungshilfen. Zwar gibt es nach dem
Prostituiertenschutzgesetz eine Meldepflicht, doch schätzungsweise ist die tatsächliche Zahl der Prostituierten bundesweit mehr als zehnmal so hoch wie die offizielle Zahl (33.000 Stand 2018). Sie haben jetzt also mehr oder weniger keine andere Wahl, als irgendwie weiterzumachen.
Folgen für das Milieu
Sexarbeit in Deutschland droht wieder in
informelle Strukturen abgedrängt zu werden, in denen geringe
Sicherheit, wenig bis gar kein
Gesundheitsschutz und schlechte
Arbeitsstandards herrschen. Jegliche Kontrolle über den Sektor würde verloren gehen und wieder in die Illegalität abrutschen. Daher sollte die Verhältnismäßigkeit eines
pauschalen Prostitutionsverbots dahingehend nach der Meinung einiger Branchen-Profis, Anwälten und Gerichten dringend überprüft werden. Denn dass weitergearbeitet wird, ist Fakt. Ob Lockdown oder nicht. Das sieht man auch im
Ladies Anzeigenmarkt.
Unterstützung ist gefragt
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen bittet nun um
Spenden und staatliche Hilfe für Sexarbeitende, denn der in der Corona-Zeit eingerichtete
Nothilfe-Fonds in Höhe von 150.000 Euro sei bereits
ausgeschöpft.
Pünktlich zum Lockdown hat zudem
Dona Carmen, der Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten, eine
Pressemitteilung zum Thema Sexarbeit & Corona veröffentlicht: Sie haben der Stadt Frankfurt einen 6-Punkte-Plan vorgelegt und bieten Unterstützung von Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister in der
Krise an.
Die Frankfurter Römerkoalition aus CDU, SPD und Grünen hat sich bereits für staatliche Transferleistungen für die Betroffenen ausgesprochen. Nur müsse dann garantiert sein, dass das Geld auch wirklich bei den Prostituierten und nicht etwa bei deren Zuhältern ankomme, wie Christoph Schmitt von der CDU zu bedenken gibt.
Schließlich bleibt also die große Frage, wann und wie die
dringend benötigte Hilfe bei denen ankommt, die durch die Prostitutionsbeschränkungen kurz vor dem
Ende ihrer Existenz stehen.
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Prostitution im zweiten Lockdown erschien zuerst auf
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